Die Städte boomen. Kurze Wege zur Arbeit und zur Schule, zum Einkaufen und zum Sport, erreichbar alles mit Fahrrädern, Bussen und Bahnen, und auch die Nähe zu Kino, Theater und Zoo ziehen die Menschen in die Stadt. Doch der Wunsch nach Grün zieht mit. Ein paar Quadratmeter Fläche unter freiem Himmel – das wünschen sich viele Stadtbewohner.
Kleingärten bieten diese Chance. Dennoch zucken viele Menschen zurück. Den „Schrebergärtnern“ hafte eine übertriebene Regelungswut an. Ein Zuviel an Ordnung und Auflagen verschrecke Interessenten. Zu Recht? Nein! Vereine, die mit dem erhobenen Zeigefinger „regiert“ werden, sind die Ausnahme. Mit ein bisschen Diplomatie und Engagement werden Sie Ihr Gartenleben so gestalten können, wie Sie es wollen.
Regeln im Kleingartenwesen haben ihren Grund. Der Gesetzgeber hat im Bundeskleingartengesetz niedrige Pachtbeträge und einen weitgehenden Kündigungsschutz verankert, was an bestimmte Auflagen gebunden ist. Die finden Sie im Pachtvertrag für Ihre Parzelle festgeschrieben. Weitere Verhaltensvorgaben stehen in der Satzung, die jeder eingetragene Verein haben muss, und außerdem in der Gartenordnung, die Sie wahrscheinlich schon ausgehändigt bekommen haben. Beide Regelwerke aber gibt sich der Verein selbst. Und hier sind wir wieder bei Ihnen. Sie haben durchaus ein Mitspracherecht, Sie haben es mit in der Hand, wie toll Ihr Verein funktioniert, wie bürokratisch er geführt wird und wie viel Freiraum Sie haben.