Der BGH hat entschieden, dass die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse) die Anlage maßgeblich mitprägen muss. Die Richter konkretisierten die Flächennutzung aber auch nur insoweit, als dass von Kleingarten im klassischen Sinne grundsätzlich dann auszugehen ist, wenn mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, insbesondere Obst und Gemüse genutzt wird.
Damit war Recht zur kleingärtnerischen Nutzung gesprochen – doch eigentlich bleibt es noch weit gefasst. Aus den Vorgaben entwickeln die Verbände und Vereine ihre Gartenordnungen. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen, besondere Standortverhältnisse und Bestimmungen der Kommunen können sie prägen. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Sie stellen die kleingärtnerische Nutzung in den Vordergrund.
Neben der Kleingärtnerei engagieren sich die kleingärtnerischen Organisationen vielfältig für die Allgemeinheit. Durch soziale und umweltbezogene Aktivitäten in und mit ihren Anlagen sind die Kleingärtner vielerorts zu einem unverzichtbaren Teil der Zivilgesellschaft geworden.
Bauland in Metropolen ist sehr teuer, Garten ums Haus herum geradezu Luxus. Selbst wenn man den Kaufpreis unberücksichtigt lässt, ist das Kleingärtnern die günstigere Alternative. Denn wenn man Land besitzt – egal wo in Deutschland – ist man grundsteuerpflichtig, und zwar jedes Jahr aufs Neue.
In Berlin würde laut Finanzverwaltung die Grundsteuer für ein 400m2 großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus mit rund 120m2 Wohnfläche je nach Lage und Ausstattung derzeit (Stand 2014) zwischen 750 und 1300 Euro jährlich betragen.
Die Pachtpreise für Kleingartenland liegen in der Bundeshauptstadt bei durchschnittlich 36 Cent pro m2. Für einen Kleingarten mit 400m2 Fläche würden ca. 144 Euro reine Pacht fällig. Selbst ergänzt um unabdingbare Kosten wie Mitgliedsbeiträge, Versorgungskosten, Versicherungen, Müllgebühren etc. kostet ein Kleingarten also selten mehr als 500 Euro pro Jahr.