Je ärmer die Menschen waren, desto häufiger nutzten sie die Lauben zum Wohnen. Arbeiter flohen aus ihren desaströsen Wohnverhältnissen in die Gartenkolonie.
Barackensiedlungen entstanden und wurden sogar zu Dauerquartieren. Regional unterschiedlich und jahreszeitlich eingeschränkt war das sogar erlaubt. Anfang des 20. Jahrhunderts boten viele Laubensiedlungen allerdings keinen schönen Anblick mehr, und der Wohnraummangel, der sich durch den 1. Weltkrieg verschärfte, verschlimmerte den Zustand nur noch.
Aus Sorge, dass der unschöne Anblick zur Beseitigung ganzer Gartenanlagen führen könnte, bemühte man sich um Vereinheitlichungen. Erste Bauordnungen beschäftigten sich mit der Gestaltung von Gartenlauben bis hin zur Farbwahl. Mithilfe von Planungswettbewerben suchte man nach Laubentypen, die schön gestaltet und von einfacher Stilart waren, eine sachgemäße, den baupolizeilichen Vorschriften entsprechende Konstruktion aufwiesen, sich zur Serienproduktion eigneten und auch von Bau-Laien auf- und abgebaut werden konnten.
Während noch vor dem 2. Weltkrieg das Wohnen in der Laube per Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung überwiegend verboten war, erlaubte der Kriegsnutzungsvertrag ein Wohn- und Bewirtschaftungsrecht für Luftkriegsbetroffene wieder. Immerhin waren nach Kriegsende über 50.000 Lauben deutschlandweit Dauerwohnsitze, davon über 39.000 alleine in Berlin.
Baustoffmangel, Enge und Perspektivlosigkeit führten nach dem 2. Weltkrieg erneut dazu, dass das Erscheinungsbild vieler Gartenanlagen zu Schandflecken wurde. In der Aufbruchstimmung der Nachkriegszeit wurden Abrisse verfügt, Dauerwohnrechte entzogen, Neuanlagen gleich mit Einheitslauben ausgestattet. Im 1983 eingeführten Bundeskleingartengesetz schrieb man erstmals die maximale Größe von Lauben inklusive überdachten Freisitzen auf 24m2 Fläche fest. Diese Lauben durften – nicht zuletzt durch das Verbot, sie mit Wasser, Heizung und Toilette auszustatten – nicht zum Wohnen geeignet sein und nur mit mobilen Einrichtungsgegenständen ausgestattet werden.
In der ehemaligen DDR waren die Regelungen großzügiger. So durfte die maximal überbaute Fläche 40m2 groß sein. Immerhin war der Anschluss an Wasserversorgung und Abwasseranlagen erlaubt. Für ein einheitliches Erscheinungsbild ließ der dort zuständige Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) Fertigteillauben konzipieren.
Die alten, zu DDR-Zeiten genehmigten Lauben genießen Bestandsschutz. Wer beispielsweise in Berlin oder Sachsen-Anhalt eine größere Laube zur Verfügung hat, braucht nichts daran zurückzubauen, auch nicht bei Pächterwechsel. Für neue Lauben gelten auch hier die Festsetzungen des Bundeskleingartengesetzes. Wohnnutzungsrechte, wenn sie belegt werden können, bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind aber an Personen gebunden und gehen nicht auf Neupächter über.