Doch ob nun 6x4m oder 3x8m oder 4,9m im Quadrat, rund oder in Schiffsform – größer als 24m2 darf die Fläche nicht sein, die im Kleingarten für Laube mit Freisitz überdacht wird. So schreibt es das Bundeskleingartengesetz vor. Gartenhäuser im Kleingarten dürfen nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Die strikten Regelungen haben ihren Grund und ihre Geschichte. Das Wort Laube bedeutet vom Wortstamm her „Schutzhütte mit Vorbau“. Lauben gab es als weinberankte Lauben schon im römischen Reich. Im Mittelalter diente die Laube, in der die gut situierte Bürgersfamilie Schutz vor Sonne, Wind und Regen fand, als eine Art Loge, von der aus der Garten betrachtet und genossen werden konnte wie die Bühne im Theater. Im Biedermeier fanden sich die kleinen Gartenhäuschen in idyllischen, versteckten Ecken und boten mehr den diskreten Treffpunkt als den Logenplatz. In der Gründerzeit dienten aufwändige Gartenhäuschen der Repräsentation im privaten Umfeld.
Parallel zu Biedermeier (Anfang des 19. Jahrhunderts) und Gründerzeit (Mitte des 19. Jahrhunderts) entstanden die Armengärten, die Rot-Kreuz-Gärten, die Schrebergärten, die Kleingärten als notwendige Nahrungsergänzungsbasis für die ärmere Bevölkerung. Wer konnte und es auch durfte, baute eine Laube zum Schutz der Gartengeräte und als Unterstand. Hier wurde selten schön gebaut, sondern praktisch, nicht mit edlen Hölzern, sondern mit allem, was irgendwo aufzutreiben und geeignet war, Regen und Wind abzuhalten.